Baden-Baden galt während seiner Glanzzeit im
19. Jahrhundert als „Sommerhauptstadt Europas“ und zählte zu den
europäischen Kurstädten von Weltrang, was sich in der
städtebaulichen Entwicklung ausdrückte und bis heute im Stadtbild
widerspiegelt. Vor diesem Hintergrund bewarb sich 2010 unter
Federführung des Landesamtes für Denkmalpflege Baden-Württemberg die
Stadt Baden-Baden gemeinsam mit anderen internationalen Kurorten
unter dem Titel Bedeutende Kurstädte Europas (Great Spas of Europe)
um Aufnahme in die Welterbeliste der UNESCO und wurde seit 2014 auf
der Tentativliste geführt.[36] Nach einem längeren Prüfungs- und
Auswahlprozess, bei dem mehrere Städte ausschieden und nach einer
Neueinreichung des Welterbeantrags Anfang 2019, kam es während der
44. Sitzung des Welterbe-Komitees in Fuzhou (China) am 24. Juli 2021
zur Entscheidung der UNESCO, dass elf europäische Kurstädte in die
Welterbeliste eingetragen werden, darunter Baden-Baden, neben den
zwei anderen deutschen Kurorten Bad Ems und Bad Kissingen. Der
Flächendenkmalschutz des Welterbes in Baden-Baden umfasst 230 Hektar
mit vielen Einzelobjekten, umgrenzt von einer 2377 Hektar großen
Pufferzone (Buffer Zone). Die Hauptgebiete liegen in der Altstadt
mit dem historischen Bäderviertel, dem Kurviertel, den
Villenvierteln Beutig-Quettig und Annaberg sowie den Vorstädten bis
Lichtental. Zentrale Einzelobjekte des UNESCO-Welterbes sind 13
Thermalquellen, Gebäude, die mit den Heilquellen in Verbindung
stehen (z. B. Friedrichsbad, Trinkhalle), Gebäude für Freizeit und
Vergnügen (z. B. Konversationshaus, Theater, Kurhauskolonnaden),
Unterkünfte (z. B. Hotel Badischer Hof, Villa Solms), Kirchen (z. B.
Stiftskirche, Kloster Lichtental), Kurlandschaft (z. B.
Schlossgarten, Lichtentaler Allee) und spezielle kurstädtische
Infrastruktur (Molkenkur). Mit der Aufnahme in die Welterbeliste
verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland – über den bereits
geltenden Denkmalschutz hinaus – die Welterbestätte in besonderem
Maße zu schützen, zu pflegen und nachhaltige Entwicklungs- und
Tourismuskonzepte umzusetzen. Alle Welterbestätten werden regelmäßig
intern und von internationalen Fachgremien überprüft.
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