In
Sichtweite des Herrenhauses befindet sich die Schlosskirche. Das
Gotteshaus wurde in den Jahren 1594 bis 1596 unter Peter Rantzau als
Gutskapelle und Grabstätte errichtet und ersetzte einen kleineren
Vorgängerbau auf dem dortigen Gemeindefriedhof. Ursprünglich
Woldenhorner Kirche genannt, wird das Bauwerk erst seit dem 19.
Jahrhundert als Schlosskirche bezeichnet. Die Kirche dient heute als
evangelisch-lutherische Gemeindekirche der Stadt Ahrensburg.
Der
einfache Saalbau besteht aus einem quaderförmigen Baukörper, an
dessen Nordseite sich eine kleine, unter Detlev Rantzau im 18.
Jahrhundert angefügte Grabkapelle anschließt. An der Westfassade
befindet sich ein niedriger Turm, der unter Heinrich Carl Schimmelmann
anstelle eines freistehenden Glockenstuhls errichtet wurde. Der Turm
war bis 1804 mit einem kupfernen Helm bekrönt, dann wurde dieser
gegen das noch vorhandene stumpfe Zeltdach ausgetauscht. Der auf dem
Dachfirst sitzende Dachreiter diente als Blickfang für die hinter der
Kirche beginnende Sichtachse durch die Woldenhorner Siedlung. Im
Gegensatz zum damals „modernen“ Renaissanceherrenhaus war die
Kirche noch von den Formen der Backsteingotik geprägt, was noch an
den spitzbogigen Fenstern ersichtlich ist. Die Flachdecke mit dem Fächergewölbe
und den das Himmelszelt imitierenden Sternen ist in dieser Form in
Schleswig-Holstein einzigartig. Von der ursprünglichen Ausstattung
der Kirche sind nur wenige Stücke erhalten, das heutige barocke
Inventar der Kirche stammt vorwiegend aus der ersten Hälfte des 18.
Jahrhunderts und wurde von Detlef Rantzau in Auftrag gegeben. Links
und rechts des Hochaltars befinden sich die Patronatslogen der
Ahrensburger Gutsherren, im Kapellenanbau sind mehrere Grabmäler der
Familie Rantzau erhalten geblieben.
Nördlich
und südlich der Kirche befinden sich die sogenannten Gottesbuden. Bei
ihnen handelt es sich um zwei längliche, einstöckige Wohnbauten, die
den einstigen Kirchhof umrahmen und ursprünglich durch Mauern im
Osten und Westen ein abgeschlossenes Areal bildeten. Die Häuser
enthielten Wohnungen für bedürftige Angehörige des Gutsbetriebs,
Alte und Kranke, für die sich der Gutsherr verantwortlich fühlte,
ein Novum in der damaligen Zeit und trotz der bestehenden Fürsorgepflicht
der Gutsherren gegenüber ihren Leibeigenen längst nicht auf allen Gütern
selbstverständlich. Peter Rantzau verfügte testamentarisch, dass die
Armenstiftung auch nach seinem Tode bestehen bleiben sollte und kündigte
sogar „Gottes Strafe und alles Unglück hier auf Erden“ denjenigen
an, die sich an der Stiftung bereichern oder sie vernachlässigen würden. Die
historischen Bauten wurden zeitgleich mit der Kirche auf Veranlassung
Peter Rantzaus errichtet und enthalten elf – früher zwölf – aus
einer Küche und einem Wohnraum bestehende Appartements, die seit über
400 Jahren bewohnt werden und noch immer sozialen Zwecken dienen. Die
Vermietung der durch die Kirchengemeinde verwalteten Räume erfolgt
bis in die Gegenwart gegen ein symbolisches Entgelt. |