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FLUGBEREITSCHAFT |
Die
Flugbereitschaft wurde am 1. April 1957 auf dem Fliegerhorst
Nörvenich in Dienst gestellt und war ursprünglich nur als kleine
Lufttransportkomponente zur „Erledigung spezieller Aufträge“ im
Bereich des Verteidigungsministeriums bestimmt. Im Juli 1959 wurde
sie an den Flughafen Köln/Bonn verlegt und zunächst dem LTG 62 als
3. Staffel unterstellt. Seit April 1963 ist die Flugbereitschaft
selbstständig, zunächst nur auf Gruppenebene, letztendlich erhielt
sie 1974 Geschwaderstatus Seit dem Umzug der Bundesregierung von Bonn nach Berlin 1998
werden die Flüge für den parlamentarischen Bereich bereitgestellt,
indem eine Maschine mit Besatzung von Köln/Bonn nach Berlin
verlegt wird; mit Fertigstellung des Flughafens Berlin Brandenburg
(IATA-Code BER) und einem militärischen Terminal werden diese
Bereitstellungsflüge entfallen. Der Zeitpunkt für den Umzug ist
dabei abhängig vom Betriebsbeginn am Flughafen BER, da die Flächen
für den geplanten militärischen Teil aktuell noch für den
Flughafen Berlin-Schönefeld genutzt werden. Im Jahr 2017 wurde
durch einen Bericht der Funke Mediengruppe bekannt, dass Generäle
der Bundeswehr die Flugbereitschaft für ihre Dienstreisen genutzt
haben und zu diesem Zweck Ausbildungs- und Trainingsflüge
arrangiert hätten. Die Bundeswehrangehörigen sind berechtigt, bei
ohnehin stattfindenden Flügen mitzufliegen, jedoch nicht selbst
die Flugbereitschaft kostenlos zu nutzen. |
AUFGABEN |
Der Aufgabenbereich umfasst zum einen die Abwicklung des Staats-, Regierungs- und Parlamentsflugbetriebes und zum anderen Lufttransporteinsätze, Passagier- und Frachtabfertigung sowie das Herstellen und Erhalten der Einsatzbereitschaft. Eine Besonderheit sind Kranken- und Verwundetentransporte und Unterstützung bei humanitären Hilfsmaßnahmen (siehe MedEvac). Sie stellt mit den grauen Langstreckentransportflugzeugen Airbus A310 einen wesentlichen Teil der strategischen Lufttransportkräfte der Luftwaffe. Vier der Maschinen sind als Multi Role Transport Tanker vorbereitet und können neben der Aufgabe als Transportflugzeug auch zum Tanker umgerüstet werden. Hiermit erlangt die Flugbereitschaft neben den Rollen Passagiertransport, Frachttransport und Verletztentransport mit der Möglichkeit, Luftbetankung durchzuführen, eine weitere Fähigkeit. Die Inanspruchnahme der Flugbereitschaft ist in den „Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg (Bundesverteidigungsministerium) zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs“ geregelt. Folgender Personenkreis darf die
Flugbereitschaft in Anspruch nehmen: Der Bundespräsident, der
Bundestagspräsident, der Bundesratspräsident, der Bundeskanzler,
der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, die Bundesminister
sowie die Fraktionsvorsitzenden im Bundestag /
Sonstige Mitglieder des Bundestages
auf Anforderung des Bundestagspräsidenten
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FLOTTE |
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Fotos, Texte, Grafiken: JHreisen - Wikipedia - Bundeswehr / Daten,Links und standorte ohne Gewähr (11.2023) |