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"Gross-Hamburg-Gesetz" |
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Allgemeines |
Mit Wirkung vom 1. April 1937 wurde das Gebiet Hamburgs durch das „Gesetz über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen“, kurz Groß-Hamburg-Gesetz (erlassen von der Reichsregierung), um volkswirtschaftlich wichtige Gebiete aus den benachbarten preußischen Landkreisen und kreisfreien Städten erweitert. Dazu gehörten die bis dahin preußischen Städte Altona/Elbe, Harburg-Wilhelmsburg und Wandsbek, die in der Folge zum 1. April 1938 Teil der Einheitsgemeinde Hamburg wurden und zusammen mit der hamburgischen Stadt Bergedorf ihre Selbstständigkeit verloren. Einige kleinere hamburgischen Exklaven wurden im Gegenzug an Preußen abgetreten. Insgesamt vergrößerte sich die Fläche Hamburgs dadurch von 415 auf 745 km², die Einwohnerzahl erhöhte sich von 1,19 auf 1,68 Mio. Im Folgeschritt wurde die Unabhängigkeit der Hansestadt 1938 im "Reichsgau Hamburg" den Reichsinteressen völlig untergeordnet, die Hamburgische Verfassung außer Kraft gesetzt. Das Gesetz regelte ebenfalls eine Reihe von weiteren Gebietsänderungen vor allem in Norddeutschland. Der Stadtstaat Lübeck wurde aufgelöst und der preußischen Provinz Schleswig-Holstein angegliedert. Eine Reihe von Exklaven im Grenzbereich zwischen Mecklenburg und Preußen wurden beseitigt, darunter der Domhof Ratzeburg. Oldenburg trat seine Exklave westlich von Lübeck an Schleswig-Holstein ab. Die preußische Stadt Wilhelmshaven kam zu Oldenburg. Die oldenburgische Exklave Birkenfeld wurde aufgelöst und Teil der preußischen Rheinprovinz. |
gebietsgewinne |
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gebietsabtretungen |
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Rücknahmebemühungen |
Nach 1945 gab es ernsthafte Versuche, die Folgen des Gesetzes zumindest teilweise zu revidieren und den ehemals selbstständigen Städten eine größere Autonomie zu sichern: Insbesondere in Harburg und Altona wurden solche Forderungen laut und waren dort überaus populär; außerdem deckten sie sich mit den Zielen der britischen Besatzungsmacht nach einer stärkeren Dezentralisierung. Für Harburg wurde im Sommer 1946 ein Ausschuss aus örtlichen und Hamburger Partei- und Gewerkschaftsvertretern eingesetzt, um diesbezügliche inhaltliche Fragen einer Klärung näherzubringen. Nach der ersten Bürgerschaftswahl am 13. Oktober 1946 trat diese Frage für den Senat aber mehr und mehr in den Hintergrund, in erster Linie unter der Ansage, dass für den Wiederaufbau und die Verbesserung der Lebensverhältnisse in der zerbombten Stadt eine Konzentration aller Kräfte Vorrang genießen müsse. |
Verwaltung seit 1937 |
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