"Gross-Hamburg-Gesetz"


Allgemeines

Mit Wirkung vom 1. April 1937 wurde das Gebiet Hamburgs durch das „Gesetz über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen“, kurz Groß-Hamburg-Gesetz (erlassen von der Reichsregierung), um volkswirtschaftlich wichtige Gebiete aus den benachbarten preußischen Landkreisen und kreisfreien Städten erweitert. Dazu gehörten die bis dahin preußischen Städte Altona/Elbe, Harburg-Wilhelmsburg und Wandsbek, die in der Folge zum 1. April 1938 Teil der Einheitsgemeinde Hamburg wurden und zusammen mit der hamburgischen Stadt Bergedorf ihre Selbstständigkeit verloren. Einige kleinere hamburgischen Exklaven wurden im Gegenzug an Preußen abgetreten. Insgesamt vergrößerte sich die Fläche Hamburgs dadurch von 415 auf 745 km², die Einwohnerzahl erhöhte sich von 1,19 auf 1,68 Mio. Im Folgeschritt wurde die Unabhängigkeit der Hansestadt 1938 im "Reichsgau Hamburg" den Reichsinteressen völlig untergeordnet, die Hamburgische Verfassung außer Kraft gesetzt. Das Gesetz regelte ebenfalls eine Reihe von weiteren Gebietsänderungen vor allem in Norddeutschland. Der Stadtstaat Lübeck wurde aufgelöst und der preußischen Provinz Schleswig-Holstein angegliedert. Eine Reihe von Exklaven im Grenzbereich zwischen Mecklenburg und Preußen wurden beseitigt, darunter der Domhof Ratzeburg. Oldenburg trat seine Exklave westlich von Lübeck an Schleswig-Holstein ab. Die preußische Stadt Wilhelmshaven kam zu Oldenburg. Die oldenburgische Exklave Birkenfeld wurde aufgelöst und Teil der preußischen Rheinprovinz.


gebietsgewinne

aus der preußischen Provinz Schleswig-Holstein der Stadtkreis Altona/Elbe, 248.589 Einw. (1937) / der Stadtkreis Wandsbek
     
aus dem Landkreis Stormarn Gemeinden Bergstedt, Billstedt, Bramfeld, Duvenstedt, Hummelsbüttel, Lemsahl-Mellingstedt, Lohbrügge, Poppenbüttel, Rahlstedt, Sasel, Steilshoop und Wellingsbüttel
    
aus dem Landkreis Pinneberg Gemeinde Lokstedt mit Niendorf und Schnelsen
   
aus dem Landkreis Herzogtum Lauenburg Wohnplatz Kurslack im Achterschlag der Gemeinde Börnsen
    
aus dem Regierungsbezirk Lüneburg Stadtkreis Harburg-Wilhelmsburg, 112.293 Einw. (1937)
    
aus dem Landkreis Harburg Gemeinden Altenwerder, Finkenwerder, Fischbek, Francop, Gut Moor, Kirchwerder, Langenbeck, Marmstorf, Neuenfelde, Neugraben, Neuland, Rönneburg, Sinstorf sowie die Ortschaft Overhaken der Gemeinde Over
   
aus dem Landkreis Stade Gemeinde Cranz


gebietsabtretungen

Im Tausch dafür gingen die Hamburgischen Exklaven an Preußen, und zwar

- an die preußische Provinz Schleswig-Holstein (an den Landkreis Herzogtum Lauenburg die Stadt Geesthacht und an den Landkreis Stormarn sowie die Gemeinden Hansdorf und Schmalenbeck)

- an den Landkreis Land Hadeln im Regierungsbezirk Stade der preußischen Provinz Hannover, das Amt Ritzebüttel (bestehend aus der Stadt Cuxhaven sowie den Gemeinden Berensch und Arensch, Gudendorf, Holte-Spangen, Oxstedt und Sahlenburg)


Rücknahmebemühungen

Nach 1945 gab es ernsthafte Versuche, die Folgen des Gesetzes zumindest teilweise zu revidieren und den ehemals selbstständigen Städten eine größere Autonomie zu sichern: Insbesondere in Harburg und Altona wurden solche Forderungen laut und waren dort überaus populär; außerdem deckten sie sich mit den Zielen der britischen Besatzungsmacht nach einer stärkeren Dezentralisierung. Für Harburg wurde im Sommer 1946 ein Ausschuss aus örtlichen und Hamburger Partei- und Gewerkschaftsvertretern eingesetzt, um diesbezügliche inhaltliche Fragen einer Klärung näherzubringen. Nach der ersten Bürgerschaftswahl am 13. Oktober 1946 trat diese Frage für den Senat aber mehr und mehr in den Hintergrund, in erster Linie unter der Ansage, dass für den Wiederaufbau und die Verbesserung der Lebensverhältnisse in der zerbombten Stadt eine Konzentration aller Kräfte Vorrang genießen müsse.


Verwaltung seit 1937

Seit 1937 erfuhr die innere Gliederung Hamburgs zahlreiche Veränderungen:
   
- 1. April 1937 – 31. März 1938: fünf selbstständige Städte (Hamburg, Altona, Harburg-Wilhelmsburg, Wandsbek und Bergedorf), daneben das alte Hamburger Landgebiet sowie der neue Landkreis Hamburg, der aus den 27 ehemaligen preußischen Gemeinden gebildet wurde
- 1. April 1938 – 31. März 1939: Gliederung in einen Stadt- und ein Landbezirk
- 1. April 1939 – 14. November 1943: Aufteilung in zehn Verwaltungskreise, von denen fünf ausschließlich zum Stadtbezirk, die fünf anderen teils zum Stadt-, teils auch zum Landbezirk Hamburg gehörten. Diese waren unterteilt in insgesamt 110 Bezirke mit 178 Ortsteilen. (Mitte 1943 war die gesamte kommunale Infrastruktur kriegsbedingt kollabiert)
- 15. November 1943 – 10. Mai 1951: Aufteilung in sechs Kreise, die in insgesamt 23 Ortsämter gegliedert waren.
- 11. Mai 1951 – 31. Januar 2007: Sieben Bezirke mit sieben Kerngebieten und 15 Ortsamtsgebieten
   
Zudem kam es in diesem Rahmen zu einer Veränderung von Stadtteilgrenzen, die im Wesentlichen an die Grenzen zwischen den NSDAP-Distrikten angeglichen wurden; als Beispiel sei auf den „Gebietstausch“ zwischen Altona-Altstadt (Verlust der östlichen Gebiete bis zur Großen Freiheit und am Schulterblatt) und Sankt Pauli (Verlust der Gebiete um Pinnasberg und St.-Pauli-Kirche) verwiesen.


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