Die
Päpstliche Schweizergarde ist das einzige übrigbleibende bewaffnete, päpstliche
Armeekorps. Sie sichert den apostolischen Palast, die Zugänge zur Vatikanstadt
und ist für die persönliche Sicherheit des Papstes verantwortlich. Die
offiziellen Sprachen (Kommandosprachen) der Garde sind Deutsch und Italienisch.
Die
Aufgabe der Schweizergarde ist nicht militärischer Natur. Sie wird aus
rechtlicher Sicht als "Hauspolizei" betrachtet. Die oftmals als
kleinste Armee der Welt bezeichnete Truppe versieht Ehrendienste (Audienzen,
Besuche etc..) und Sicherheitsdienste (Kontrolle, Ordnungsdienst, Wachdienst und
Personenschutz). Gemäß dem Reglement (Artikel 1) ist die Hauptaufgabe der
Garde, "ständig über die Sicherheit des Heiligen Vaters und Seiner
Residenz zu wachen".
Weitere Pflichten sind aufgrund dieser Bestimmung, 1.
den Heiligen Vater auf Seinen Reisen zu begleiten, 2. die Eingänge zur
Vatikanstadt zu bewachen, 3. das Kardinalskollegium während der Sedisvakanz zu
beschützen, und 4. andere Ordnungs- und Ehrendienste auszuführen, wie sie im
Reglement angeführt sind. Die
Rekruten der Schweizergarde haben eine Reihe von Aufnahmebedingungen zu erfüllen:
Sie müssen katholische männliche Schweizer, zwischen 19 und 30 Jahren alt,
mindestens 1,74 m groß und sportlich sein. Zusätzlich müssen sie einen
einwandfreien Leumund besitzen, eine Mittel- oder Berufsschule sowie die
Rekrutenschule der Schweizer Armee absolviert haben. Als Hellebardiere und
Vizekorporäle dürfen sie nicht verheiratet sein; wenn sie heiraten, wird ihnen
eine Wohnung angeboten, deren Anzahl jedoch begrenzt ist. Nachdem sie mindestens
25 Monate gedient haben, können sie ihren Dienst beenden, wobei ihnen die
vatikanische Staatsangehörigkeit wieder aberkannt wird.
Im Jahre 2006 wurde in
der nicht mehr benötigten Festung von Naters (Schweiz) ein Museum über die
Schweizergarde eingerichtet. Neben
der sichtbaren traditionellen Bewaffnung (Hellebarde und Schwert) steht der
Schweizergarde aber auch modernstes Gerät zur Verfügung, um die Wachaufgaben
im Vatikan wahrzunehmen. Seit dem Papstattentat im Jahr 1981 wurde der
Personenschutz für den Papst erheblich verschärft. Gemäß dem Reglement (Artikel
7) hat die Schweizergarde einen Bestand von 110 Mann.
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