dies ist keine Rechtsberatung!!!

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Allgemeines

Eine aktuelle Reisemängeltabelle HIER (Frankfurter Tabelle)

Eine aktuelle "schwarze Liste" der Fluggesellschaften findet man HIER


Definition - Reisemangel

Bei der Pauschalreise liegt nach dem Gesetz ein Mangel dann vor, wenn zum einen die vom Veranstalter versprochenen Leistungen nicht geboten werden und zum anderen die Reise mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen deutlich mindern. Ein Reisemangel ist also in der Regel dann gegeben, wenn die Reiseleistungen des Veranstalters von den Vereinbarungen im Reisevertrag abweichen (insbesondere sind dabei zu berücksichtigen die Prospektbeschreibung, die Reisebestätigung, verbindliche Zusatzvereinbarungen, Informationspflichten des Reiseveranstalters). Auch der Reisecharakter (z.B. Sportreise, Jagdreise, Bildungsreise), kann bei der Beurteilung, ob ein Mangel vorliegt, eine Rolle spielen, da sich hieraus konkrete Abweichungen vom vertraglich vorausgesetzten Nutzen der Reise ergeben können (z.B. unqualifizierter, nicht deutschsprachiger Reiseleiter bei einer Bildungsreise LG Düsseldorf, RRA 1997, Seite 135, ADAJUR-DokNr: 28052).


Was ist nicht als Reisemangel zu bezeichnen? (BEISPIELE)

- Kein Reisemangel liegt in der Regel vor, wenn es sich um bloße Unannehmlichkeiten handelt, die im Rahmen des Massentourismus hinzunehmen sind (z.B. Flugverspätung um 8 Stunden bei Fernreise, OLG Düsseldorf, veröffentlicht in NJW-RR 1992, Seite 1330; ADAJUR-DokNr: 16999; Wartezeit nach der Ankunft im Hotel bis zur Zimmerzuweisung OLG Düsseldorf, VUR 1995, Seite 216, ADAJUR-DokNr: 27562).

- Auch landesübliche Gegebenheiten des Reiselandes führen nicht zu einem Reisemangel (z.B. Insekten in südlichen Ländern oder tropischen Gebieten, LG Frankfurt am Main, NJW-RR 1993, Seite 1146; ADAJUR-DokNr: 17779 sowie LG Hamburg, RRA 1997, Seite 97, ADAJUR-DokNr: 19142).

- Nicht als Reisemangel zu werten sind auch Störungen, die dem allgemeinen Lebensrisiko des Reisenden zuzurechnen sind, z.B. ein allgemeines privates Unfallrisiko oder eine allgemeine Überfallgefahr (LG Frankfurt am Main, NJW-RR 1993, Seite 632, ADAJUR-DokNr: 16428, AG Freiburg, RRA 1998, Seite 54, ADAJUR-DokNr: 29835, AG Hamburg, RRA 1999, Seite 208, ADAJUR-DokNr: 32131).


Mängelanzeige / Reisepreisminderung

Bei der Pauschalreise steht dem Kunden der Reiseveranstalter als Anspruchsgegner gegenüber. Ansprüche bzgl. einer Reisepreisminderung wegen eines Reisemangels sind daher regelmäßig beim Reiseveranstalter direkt einzureichen, nicht beim Reisebüro. Eventuell kann aber das Reisebüro Ihr Beschwerdeschreiben an den Veranstalter weiterleiten. Der erste Schritt beim Auftreten eines Reisemangels ist jedoch regelmäßig noch am Urlaubsort der Gang zur Reiseleitung, damit möglichst sofort Abhilfe geschafft werden kann. Denn nach deutschem Reiserecht müssen Sie einen Reisemangel zunächst am Urlaubsort rügen und Abhilfe verlangen.

Lässt sich das Problem vor Ort nicht beheben oder ist eine Reiseleitung nicht erreichbar, müssen Sie spätestens einen Monat nach Rückkehr aus dem Urlaub eine schriftliche Beschwerde an den Reiseveranstalter richten. Beschreiben Sie darin den Reisemangel und fordern Sie konkret eine Reisepreisminderung. Dieses Schreiben schicken Sie am besten per Einschreiben/Rückschein an den Veranstalter. Reagiert dieser auf Ihr Schreiben nicht, müssen Sie nachhaken und notfalls Klage erheben, da sonst Ihr Anspruch nach zwei Jahren verjährt.


Beweise sichern

Im Falle eines Reisemangels sollten Sie versuchen, Beweise zu beschaffen, die Sie notfalls bei einem Rechtsstreit vorlegen können. Machen Sie deshalb möglichst Fotos z.B. vom verschmutzten Schwimmingpool, holen Sie bei einer Flugverspätung eine Bestätigung der Fluggesellschaft ein und sammeln Sie Anschriften von Zeugen, die den Reisemangel bestätigen können.


Minderung des Reisepreises

Wie hoch die Minderung bei einem Reisemangel ausfällt, hängt grundsätzlich vom Einzelfall ab. Einen Anhaltspunkt hierfür kann jedoch die „ADAC-Tabelle zur Reisepreisminderung“ bieten, die man HIER abrufen können. Sie ist vom ADAC entwickelt worden und enthält eine Übersicht über ca. 270 Gerichtsurteile zum Thema „Reisemangel“. Diese Tabelle kann als Orientierungshilfe dienen, sie ist jedoch nicht als verbindlich zu bewerten, da jeweils die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden müssen.


Reisegutscheine als Entschädigung für einen Reisemangel

Wer berechtigterweise eine Preisminderung wegen eines Reisemangels fordert, muss sich nicht auf einen Reisegutschein einlassen. Es besteht in diesem Fall ein Rechtsanspruch auf Auszahlung der Preisminderung (in der Regel übersendet der Veranstalter einen Verrechnungsscheck, wenn er den Reisemangel anerkennt).


Vorsicht bei einem Vergleich!

Wer Mängelansprüche anmeldet und daraufhin vom Reiseveranstalter einen Scheck erhält, verliert weitergehende Rechtsansprüche, wenn er diesen Scheck widerspruchslos einlöst! Denn in diesem Fall gilt das Angebot des Reiseveranstalters auf einen (außergerichtlichen) Vergleich als angenommen (AG Ludwigsburg, RRA 1998, Seite 115, ADAJUR-DokNr: 31359 sowie LG Kleve, RRA 1998, Seite 157, ADAJUR-DokNr: 31789). Wer mit der Höhe der Reisepreisminderung nicht einverstanden ist und weitere Rechtsansprüche geltend machen möchte, sollte daher den vom Reiseveranstalter angebotenen Scheck nicht annehmen!


ONLINE STREITBEILEGUNG

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die man unter HIER finden kann.


FRANKFURTER TABELLE

Die Frankfurter Tabelle ist eine im Reiserecht gebräuchliche Liste zur Abschätzung der Höhe von Gewährleistungsansprüchen (Reisepreisminderungen) bei berechtigten Reisemängeln einer Pauschalreise. Die Liste ist weder für Gerichte noch für Reiseveranstalter verbindlich. Sie dient nur zur Orientierung. Ausgearbeitet wurde die Liste von der 24. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts. 


Links

www.reisemangel.de (Alles zum Thema Reiserecht)

www.ra-kotz.de (Webseite mit genauen Urteils-Texten)

www.recht-in.de (Urteils-Datenbank)

www.fuehrich.de (aktuelle Webseite mit vielen Urteilen)

www.jurawelt.com (Urteilsdatenbank)

  


Fotos, Texte. Grafiken: JHreisen - Wikipedia / Daten und Links ohne Gewähr (01.2024) / dies ist KEINE RECHTSBERATUNG!!!!!!!